Samstag, 3. Januar 2009

verdächtig! alle!


Zum Neujahr 2009 ist der zweite Teil der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Sie verpflichtet die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen.
Nun müssen auch Internetprovider die elektronischen Spuren der Nutzer des Internets in Deutschland sechs Monaten lang unabhängig von jedem Verdacht protokollieren und den Behörden zur Verfügung stellen. Im Speziellen betrifft dies die aktuell zugewiesene IP-Adresse des Computers, der Beginn und das Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (DSL-Kennung oder Rufnummer). Mit jeder Email, die gesendet oder empfangen wird, werden die Kennungen sowohl des Absenders als auch des Empfängers gespeichert, dies gilt ebenso für die Internet-Telefonie über VoIP.

Bereits seit Anfang 2008 werden bei Telefonaten über Festnetz oder Mobilfunk die entsprechenden Verbindungsdaten (Beginn und Ende des Gesprächs, Sender und Empfänger von SMS oder MMS) sowie auch die jeweiligen Standortdaten vorgehalten und protokolliert. Somit ist die Erstellung umfassender Interessens- und Bewegungsprofile aller Bürger möglich. In den Protokollen ist beispielsweise ersichtlich, wer wann, wo und was im Internet aufgerufen hat oder welche Telefonnummern angerufen wurden.

Das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet die Vorratsspeicherung als “eine flächendeckende Dauermaßnahme, die weder an eine Einschreitschwelle noch an eine Tatsachenbasis gebunden ist.” Die “weitreichenden” Vorratsdaten ließen “erhebliche Rückschlüsse auf die Persönlichkeit und persönliche Verhältnisse des Nutzers, sein soziales Umfeld und sein Bewegungsverhalten sowie in gewissem Umfang auch die Art der jeweiligen Kommunikationsinhalte zu.” Die Maßnahme weise eine “immense Breitenwirkung” auf und verzichte auf die “hinreichende Wahrscheinlichkeit” einer von den Betroffenen ausgehenden Rechtsverletzung. “Sie nähert sich damit einer grundrechtseingreifenden Ermittlung ‘ins Blaue hinein’ an”, so die Stellungnahme des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts.

“Es bestehen Zweifel, ob der in der Vorratsdatenspeicherung liegende Grundrechtseingriff in Art. 10 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt ist.” (Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes vom 4. Juni 2008)

Datenschützer, Verfassungsrechtler, Parteien und Vertreter verschiedener Berufsgruppen protestierten und stellten den Sinn einer solchen Maßnahme zur Debatte, sie weise den Weg Richtung Überwachungsstaat: Wenn man sich nicht sicher sein könne, frei kommunizieren zu können, leide darunter die Zivilgesellschaft, und Bürger würden vor politischen Äußerungen im Internet zurückschrecken. Anonyme Seelsorge- und Beratungsdienste seien ebenso gefährdet, da weniger Menschen es wagen würden, diese Dienste zu nutzen.

Telekommunikationsdaten haben einerseits eine sehr hohe Aussagekraft und erlauben Rückschlüsse über die gesamte Lebenssituation der Betroffenen, sind andererseits aber nicht eindeutig einer Person zuzuordnen. Deshalb entfalten die Daten einerseits eine große Anziehungskraft auf Personen, die ihren Missbrauch beabsichtigen, können andererseits aber auch zu falschen Verdächtigungen führen.

Juristisch wird argumentiert, die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen die Grundrechte der Kommunizierenden und der Telekommunikationsunternehmen. In Deutschland liege ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen die Meinungs-, Informations- und Rundfunkfreiheit, gegen die Berufsfreiheit und gegen das Gleichbehandlungsgebot vor. Auf europäischer Ebene sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gegeben, und zwar gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz, gegen die Meinungsfreiheit und gegen das Recht auf Achtung des Eigentums.

Auf Seiten des Staates ist eine Nutzung der Daten zum Vorgehen gegen politische Gegner und staatskritische oder sonst unliebsame Organisationen und Personen zu befürchten. Auch die Nutzung zur Wirtschaftsspionage durch ausländische Staaten ist zu befürchten. Ferner drohe ein Missbrauch durch Private, etwa durch kriminelle Erpresser oder Sensationsjournalisten.

Das Gesetz haben CDU, CSU und SPD am 9. November 2007 gegen die Stimmen von FDP, Grüne und Linke in einer namentlichen Abstimmung beschlossen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nennt sechs Möglichkeiten, mit denen die Bürger eine Protokollierung der Kommunikation teilweise einschränken können.

(Quelle: heise.de, vorratsdatenspeicherung.de)

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